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Eigenschutz

Das Corona-Virus ist von einer Fetthülle umgeben, die sich mit Seife auflösen lässt. Gründliches Händewaschen mit Seife zerstört das Virus und verhindert die Infektion. Dabei müssen Sie darauf achten, dass alle Flächen gut mit Seifenschaum in Kontakt kommen. Die Waschdauer sollte 20-30 Sekunden nicht unterschreiten. Optimal wären Einweg-Handtücher. Stoffhandtücher sollten nicht gemeinsam genutzt werden und müssen regelmäßig gewechselt werden.

Wenn Sie aus dem Haus gehen und die erste Türklinke, die Armlehne im Bus, Bargeld, den Einkaufswagen oder die Taststur vom EC-Cash- Gerät im Geschäft anfassen, können Sie Viren auf ihre intakte Haut bekommen. Das steckt sie nicht direkt an, aber wenn Sie sich mit den Fingern das Virus in die eigenen Schleimhäute reiben, kann die Infektion stattfinden. Also achten Sie darauf, außerhalb der eigenen Wohnung sich nicht an Augen, Nase und Mund zu fassen und zu Hause zuerst die Hände gründlich zu waschen. Für unterwegs tut es auch ein Desinfektionsmittel, dass aber viruzid sein muss (steht auf der Flasche), also wirksam gegen Viren ist. Achten Sie auch hierbei auf eine gute Verteilung und gründliches Einreiben des Mittels.

Der Hauptübertragungsweg des Corona-Virus ist die Tröpfcheninfektion. Das bedeutet, Sie können infiziert werden, wenn Sie angehuset oder angeniest werden. Auch beim Sprechen fliegt schon einmal ein Tröpfchen Speichel aus dem Mund; Es entstehen die sogenannten Aerosole. Wenn Sie zu allen anderen einen Abstand von 2 Metern halten, ist es sehr unwahrscheinlich, dass Sie durch Husten/Niessen einer infizierten Person eine ausreichende Menge von Viren abbekommen, um krank zu werden.
In geschlossenen Räumen sammeln sich vom Ausatmen, Sprechen und natürlich beim Husten/Niessen die Aerosole an, in denen sich Viren von infizierten Personen befinden. Je mehr dieser infektiösen Aerosole im Raum sind, desto höher ist die Infektionsgefahr beim Einatmen. Deshalb sollen geschlossene Räume regelmäßig gut gelüftet werden.

Schutz der anderen

Wenn Sie den Verdacht haben, selbst erkrankt zu sein, ist es das erste Gebot, die Ansteckung anderer zu verhindern. Die häufigsten Symptome der Corona-Infektion sind Husten, Fieber und/oder Geruchs- bzw. Geschmacksverlust. Es muss ja nicht die Corona-Infektion sein, aber aus Sicherheitsgründen gilt hier trotzdem: Bleiben Sie zu Hause und halten Sie Abstand zu Mitbewohnern soweit möglich. Gehen Sie nicht in die Praxis, sondern rufen Sie bei Ihrem Hausarzt an, er wird Ihnen die weitere Vorgehensweise erklären. Tests werden sowieso nur bei Personen mit Krankheitssymptomen durchgeführt. Gesund scheinende, vielleicht infizierte Personen müssen 2 Wochen zuhause bleiben.

Wenn Sie selbst husten oder niessen müssen, halten Sie sich Ihre eigene Ellenbeuge vor Mund und Nase, dies rezuziert die Reichweite der Tröpchen, die dabei aus Mund/Nase geschleudert werden. Natürlich niesst/hustet man nicht in die Hände, da man dann beim Händeschütteln oder Anfassen von Türklinken und anderen Gegenständen das Virus dort deponiert wird und der nächste sich durch Anfassen des Gegenstandes infizieren könnte.
Absolut eklig und gefährlich für die Infektionsverbreitung ist das mehrfache Verwenden von Stofftaschentüchern. Es sollte selbstverständlich sein, Einweg-Taschentücher zu verwenden und sich nach der Benutzung selbst die Hände zu  waschen bzw. zu desinfizieren, bevor man wieder etwas anfasst.

Natürlich ist es sehr befremdlich, zu Hause zu sitzen, statt sich mit Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten zu treffen. Da sich das Virus hervorragend bei engem Kontakt zu anderen Menschen überträgt, ist der Kontakt mit Abstand über Telefon, Smartphones und Computer sicher. Nutzen wir doch diese Möglichkeiten statt des persönlichen Kontakts aus Sicherheitsgründen.

Lexikon / Glossar der Corona Krise

Wenn hier von der Person gesprochen wird, ist immer die Person (m/w/d) gemeint. Zur besseren Lesbarkeit wird dies nicht ständig wiederholt.

Name der Erkrankung: COVID 19 (Coronavirus-Disease 2019)
Bezeichnung des Virus: SARS-CoV2 (Severe acute respiratory Syndrome Coronavirus Nr.2/ schweres, akutes Atemwegssyndrom)

Meldepflichtige Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) seit dem 31. Januar 2020

Hauptübertragungsweg: Tröpcheninfektion durch Anhusten, Niessen oder direkten Schleimhautkontakt.
Nebenübertragungsweg: Schmierinfektion durch Anfassen von Gegenständen mit infiziertem Material und Berühren der eigenen Schleimhäute in Mund, Nase, Augen.

Pandemie: Eine sich über Landesgrenzen hinweg, im Falle von COVID19 weltweit ausbreitende Infektionskrankheit.

Erkrankter am Corona-Virus: Ein Erkrankter hat Symptome wie Husten, Fieber, usw. und es wurde das Virus nachgewiesen.
Infizierte Person: Diese Person hat sich angesteckt und das Virus ist nachweisbar; Die Person hat aber keine Symptome.
Ansteckungsverdächtiger: Hat direkten Kontakt zu einem Erkrankten oder nachgewiesenem Infizierten gehabt. Die Infektion ist aber (noch) nicht nachgewiesen.
Erkrankte und Infizierte
können sicher andere Personen anstecken. Bei Ansteckungsverdächtigen besteht die Möglichkeit, andere anzustecken.

(Häusliche) Quarantäne: Isolierung / Trennung einer Person von anderen Personen. Wird vom Gesundheitsamt für alle obigen Personen angeordnet, um die Ausbreitung der Infektion zu unterbinden. Eine infizierte oder erkrankte Person soll ein eigenes Zimmer haben, möglichst ein eigenes Bad oder zumindest eigene Handtücher, und zeitlich getrennt von den anderen Personen im Haus essen. 

Inkubationszeit: Die Zeitdauer, von der eine Person infiziert wird, bis die ersten Symptome der Erkrankung auftreten.
Infektiösität: Eine infektiöse Person kann andere Personen anstecken, auch wenn die Person selbst noch oder gar keine Symptome hat. Nach der Ausheilung der Erkrankung besteht keine Infektionsgefahr mehr für andere Personen. Das Ende der Infektiosität wird durch erneute Tests festgestellt. Erst dann wird vom Gesundheitsamt die Quarantäne aufgehoben.

PCR-Test: Diese Tests weisen die Viren direkt nach und sind der Goldstandard für den Nachweis der Infektion. Sie werden in Labors ausgewertet. Wenn von den Gesundheitsämtern Tests veranlasst werden, sind dies die PCR-Tests.

Antigen-Schnelltest: Diese Tests weisen eine Immunreaktion des Patienten auf das Virus nach. Das Ergebnis liegt meist schon nach wenigen Minuten vor. Sie sind allerdings nicht so genau wie die PCR-Test und auch öfter falsch positiv. Bei einem positiven Antigen-Schnelltest muss die Infektion mittels eines PCR-Tests bestätigt werden.